Schulungen für Kranführer

Im § 29 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ DGUV Vorschrift 52 wird vorgeschrieben, dass der Unternehmer mit dem selbständigen Führen eines Kranes nur Versicherte beschäftigen darf, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben.

Kranführer gelten als unterwiesen, wenn sie an einem Kranführerlehrgang nach dem DGUV Grundsatz „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ DGUV Grundsatz 309-003 erfolgreich teilgenommen haben.

Gerne bildet Berteit Mietservice Sie und Ihre Mitarbeiter gemäß der Vorschriften zu Kranführen von LKW-Ladekranen und Minikranen aus.

Allgemein - Schulungen für Kranführer

Rechtliche Grundlagen

  • Produktsicherheitsgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6)
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb

  • Standsicherheit
  • Aufbau und Funktionsweise
  • Wartung und Pflege
  • Betriebssicherheitsprüfung
  • Unfallschwerpunkte

Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel

  • Seile, Ketten, Hubbänder usw.
  • Bestimmungen für das sichere Anschlagen
  • Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten

Praktische Ausbildung

  • Verhaltensregeln
  • Unterweisung und Arbeiten mit dem Kran
  • Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten

Schulungen LKW-Ladekrane

Überblick über verschiedene Arten und Typen von Arbeitsbühnen

Der Inhalt und die Dauer der Unterweisung sind abhängig von der zu steuernden Kranart, von den auszuführenden Kranarbeiten einschließlich Anschlagarbeiten, vom betrieblichen Umfeld, von den Vorkenntnissen und von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer (siehe DGUV Grundsatz 309-003 Ziffer 3.1).

Erfahrungsgemäß gelten folgende Richtwerte für die Dauer der Unterweisung:
– Teilkraftbetriebene Krane 1 Tag
– Flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage

Ein Richtwert für die Dauer der Unterweisung von Ladekranführern ist in dem DGUV Grundsatz 309-003 nicht explizit aufgeführt.
Hinweis: LKW-Ladekrane werden im DGUV Grundsatz 309-003 grundsätzlich der Kranart Fahrzeugkran zugeordnet.
Für LKW-Ladekrane werden für die theoretische Unterweisung einschließlich der theoretischen Prüfung vier Tage als Minimum angesehen. Kürzere Zeiten sind nur möglich, wenn eine Einschränkung auf bestimmte Kranarten oder Verwendungszwecke erfolgt. Vorkenntnisse der zu Unterweisenden können berücksichtigt werden.

Beim Verhältnis der Dauer der theoretischen zur praktischen Unterweisung hat sich das Verhältnis 3 zu 5 bewährt.
Für LKW-Ladekrane sind spezielle, weitergehende Kenntnisse zu vermitteln (siehe DGUV Grundsatz 309-003 Ziffer 3.4).

Theoretische und praktische Prüfung
Teilnehmerkreis: Bedienpersonal für LKW-Ladekrane
Voraussetzungen: Führerschein C oder CE (je nach Einsatzfahrzeug) sowie eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G25)
Abschluss: Teilnahmebescheinigung / Befähigungsnachweis
Veranstaltungsort: Nach Absprache – Der LKW-Ladekran muss kundenseitig zur Verfügung gestellt werden

Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit

Schulungen Minikrane

Der Inhalt und die Dauer der Unterweisung sind abhängig von der zu steuernden Kranart, von den auszuführenden Kranarbeiten einschließlich Anschlagarbeiten, vom betrieblichen Umfeld, von den Vorkenntnissen und von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer.

Erfahrungsgemäß sind für die Dauer der Unterweisung folgende Richtwerte zu berücksichtigen:
– Minikran 2 Tage

Ein Richtwert für die Dauer der Unterweisung von Kranführern ist in dem DGUV Grundsatz 309-003 nicht explizit aufgeführt.
Für Minikrane werden für die theoretische Unterweisung einschließlich der theoretischen Prüfung zwei Tage als Minimum angesehen. Kürzere Zeiten sind nur möglich, wenn eine Einschränkung auf bestimmte Kranarten oder Verwendungszwecke erfolgt. Vorkenntnisse der zu Unterweisenden können berücksichtigt werden.

Theoretische und praktische Prüfung
Teilnehmerkreis: Bedienpersonal für Minikrane
Voraussetzungen: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G25)
Abschluss: Teilnahmebescheinigung / Befähigungsnachweis
Veranstaltungsort: Nach Absprache – Der Minikran muss kundenseitig zur Verfügung gestellt werden

Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit

EINE UMFASSENDE SCHULUNG IHRER MITARBEITER BRINGT FÜR SIE ALS UNTERNEHMEN EINE VIELZAHL AN VORTEILEN:

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter

Das Wohl Ihrer Mitarbeiter steht an erster Stelle. Sie möchten sich nicht Vorwürfe machen müssen im Falle eines Falles, Ihre Mitarbeiter nicht ausreichend in der Risikominimierung unterwiesen zu haben.

Effizienteres Arbeiten

Es geht weniger Zeit verloren für Probleme, die auf Unsicherheit bei der Bedienung zurückzuführen sind. Wir möchten, dass Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können und sich nicht mit leicht vermeidbaren Bedienfehlern rumärgern müssen.

Auswahl des für Sie optimalen Gerätes

Ihre Mitarbeiter erlernen, welche Arbeitsbühne sich für welchen Einsatz am idealsten eignet. Dadurch werden Fehlbestellungen vermieden.

Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen

Unternehmen und Führungskräfte machen sich strafbar, wenn Sie die Erfüllung Ihrer Unterweisungspflicht nicht nachweisen können. Die Schulungen von Berteit Mietservice erfüllen diese Anforderungen.

Weniger Schäden

Auch wenn alle unsere Arbeitsbühnen über eine Vollkaskoversicherung verfügen, so haben Sie doch im Schadensfall ein Selbstbehalt zu tragen. Solche Situationen möchten wir vermeiden.